Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MOVETOS Germany GmbH für die Vermietung von mobiler Sicherheitstechnik
A. Allgemeines / Geltungsbereich der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung mobiler Sicherheitstechnik zwischen der MOVETOS Germany GmbH bzw. deren Franchisenehmer (nachfolgend „MOVETOS") und dem Kunden. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn MOVETOS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn MOVETOS in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
B. Vertragsschluss / Vertragsbestandteile
Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Mietvertrages, die Annahme des Angebots oder die Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: das Angebot/die Bestellung, diese AGB, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen sowie freigegebene Aufbaupläne und sonstige in Bezug genommene Dokumente.
C. Vertragsgegenstand, Leistungen
MOVETOS vermietet an den Kunden ein integriertes, mobiles Sicherheitssystem bestehend aus Fahrzeugen, Masten, Kameras, PCs, WLAN-Modulen und Software (nachfolgend „Mobiles Sicherheitssystem") ausschließlich zu dem im Vertrag bezeichneten vertragsmäßigen Gebrauch.
Das Mobile Sicherheitssystem bleibt jederzeit im Eigentum von MOVETOS. Eine Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MOVETOS nicht gestattet. Optionale Zusatzleistungen wie Lieferung, Montage, Demontage und Personalgestellung werden gesondert vereinbart.
D. Nutzungsrechte an der Software
Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software ausschließlich für interne, vertragsgemäße Zwecke während der Mietdauer. Die Software darf nicht kopiert, modifiziert, dekompiliert, disassembliert oder unterlizenziert werden. Alle Rechte an der Software verbleiben bei MOVETOS.
E. Vergütung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %, sofern nicht anders angegeben. Die Zahlung ist gemäß den im jeweiligen Angebot genannten Zahlungsbedingungen fällig.
Bei Zahlungsverzug ist MOVETOS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Bei Nichterfüllung von Kundenpflichten können zusätzliche Kosten anfallen. Überbelegungstage werden tagesgenau zum vollen Tagessatz berechnet.
F. Allgemeine Pflichten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
- einen Ansprechpartner zu benennen und erreichbar zu halten,
- die erforderliche Infrastruktur bereitzustellen (Strom, Anschlüsse, Zufahrt),
- MOVETOS über Veränderungen am Aufstellungsort rechtzeitig zu informieren,
- sichere Betriebsbedingungen zu gewährleisten und das System vor Witterung, Diebstahl und unbefugtem Zugriff zu schützen,
- fachkundiges Personal einzusetzen,
- alle behördlichen Genehmigungen einzuholen,
- die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, Genehmigungen, Versicherungen und Datenschutzpflichten zu tragen.
G. Änderungen am Mobilen Sicherheitssystem / Veränderung des Aufstellungsortes
MOVETOS ist berechtigt, Wartungsänderungen ohne Zustimmung des Kunden durchzuführen. Änderungen durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung; nicht genehmigte Änderungen führen zum Erlöschen von Gewährleistungsansprüchen.
Die Verlegung des Aufstellungsortes bedarf der Zustimmung von MOVETOS, die nicht unbillig verweigert wird. Verlegungskosten sowie die Montage durch MOVETOS werden zu marktüblichen Sätzen berechnet.
H. Abnahme bei Montage-/Demontage oder anderen Werkleistungen
Der Kunde hat die erbrachte Leistung innerhalb von 3 Kalendertagen zu prüfen. Bei berechtigter Zurückweisung hat MOVETOS 14 Kalendertage zur Nachbesserung, wonach dem Kunden 3 weitere Tage zur erneuten Prüfung zustehen. Nach zweiter Zurückweisung kann der Kunde die Leistung unter Minderung annehmen oder von diesem Vertragsteil zurücktreten. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten.
I. Mängel am Mobilen Sicherheitssystem, Kundenpflichten
Der Kunde hat das System bei Übergabe zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Nicht rechtzeitig gerügte Mängel können nicht mehr geltend gemacht werden. Unwesentliche Mängel begründen keine Ansprüche. Ansprüche sind ausgeschlossen bei nicht vertragsgemäßer Nutzung.
MOVETOS führt kostenfreie Reparaturen während der Geschäftszeiten durch. Eine Kündigung durch den Kunden ist erst zulässig, wenn MOVETOS trotz angemessener Fristsetzung und Nachbesserungsmöglichkeit nicht abhilft.
J. Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von MOVETOS auf typischerweise vorhersehbare Schäden beschränkt, maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften, Produkthaftungsgesetz, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für übernommene Garantien.
Diese Beschränkungen erstrecken sich auch auf Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von MOVETOS.
K. Höhere Gewalt, Stilliegezeit
Höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Stromausfälle, Pandemien, Streiks, Krieg) befreit MOVETOS von der Leistungspflicht. Stilliegezeiten ab dem 11. Tag werden zu 75 % der vereinbarten Vergütung berechnet. Mietzeiten verlängern sich entsprechend.
L. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende Stornogebühren:
- Bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 25 % der Vergütung
- Bis zum Beginn des Aufbaus: 50 % der Vergütung
- Nach Beginn des Aufbaus: 100 % der Vergütung, abzüglich nachweisbar ersparter Aufwendungen
M. Laufzeit und Kündigung
Befristete Verträge enden automatisch ohne Kündigung. Unbefristete Verträge können unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Beide Parteien sind zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt (z. B. falsche Angaben, Insolvenz, wesentliche Vertragsverletzung).
N. Aufrechnung / Zurückbehaltung / Abtretung / Pfändung
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Eine Übertragung von Vertragsrechten bedarf der schriftlichen Zustimmung. Der Kunde darf das System nicht verpfänden oder belasten; Pfändungen durch Dritte sind MOVETOS unter Hinweis auf dessen Eigentum unverzüglich mitzuteilen.
O. Vertraulichkeit
Beide Parteien schützen vertrauliche Geschäftsinformationen mindestens mit kaufmännischer Sorgfalt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung, es sei denn, die Weitergabe ist gesetzlich oder gerichtlich angeordnet, erfolgt an Mitarbeiter/Subunternehmer mit Kenntnis-Bedarf, an Berater unter Vertraulichkeitsvereinbarung, oder die Information ist öffentlich zugänglich.
P. Datenschutz
Soweit MOVETOS im Rahmen des Vertrages personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Bild-/Tonaufnahme, Übertragung und Speicherung. MOVETOS verarbeitet Daten ausschließlich zu vertraglichen Zwecken.
Q. Verschiedenes
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform (E-Mail und Fax genügen, sofern keine strengere Form vereinbart ist). Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie innerhalb von 7 Tagen schriftlich bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertrages.
R. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von MOVETOS in Pöcking.
Stand: März 2026